VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME INS MITGLIEDERREGISTER
Gemäss Statuten gültig ab 1. Januar 2007 setzt die Aufnahme ins Mitgliederregister folgende Anmeldeformalitäten voraus:
Voraussetzungen der Mitgliedschaft:
Gesuchsteller stammt unmittelbar von einem jemals im Mitgliederregister eingetragenen mitverwaltungsberechtigten Mitglied der Genossame ab, (Vater oder Mutter)
- besitzt das Schweizerbürgerrecht,
- hat am 1. Januar des Jahres das 20. Altersjahr erfüllt,
- hat den gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Reichenburg
ANMELDEVERFAHREN:
Personen, die das Mitverwaltungs- und Nutzungsrecht erstmals ausüben wollen, haben sich bis zum 31. Dezember des dem Verwaltungs- und Nutzungsjahr vorangehenden Jahrens beim Genossenrat
schriftlich anzumelden.
Dem Anmeldeformular sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen (Geburtsschein/Familienausweis und Wohnsitzbestätigung nicht älter als drei Monate)
beizufügen.
Der Genossenrat prüft die Voraussetzungen des Gesuchstellers.
Soweit die statutarischen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt der Genossenrat den Gesuchsteller per 1. Januar des darauf folgenden Jahres auf und trägt diesen im Mitgliederregister ein.
Das Anmeldeformular kann beim Sekretariat (079 297 35 26) bezogen oder als pdf ausgedruckt werden.